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Zur Verwendung von Zeichen für sachgebunden angegebene Eigenschaften.
Kriterium für die Gleichartigkeit von Ausmaßeigenschaften.
Endmaßstäbe, Strichmaßstäbe und Meßskalen
Das hier behandelte Problem bezieht sich auf die Frage, in welcher Weise Eigenschaften als zugehörig zu bestimmten Sachen zu kennzeichnen sind.
Traditionell heißt es:
A
= 1/2 •
g
•
h
Mit A ist die Eigenschaft „Fläche" der Sache „Dreieck" gemeint, mit g die Eigenschaft „Länge" der Sache „Grundlinie" und mit h die Eigenschaft „Länge" der Sache „Höhe".
Weninger fordert und begründet, warum diese Gleichung wie folgt zu schreiben ist:
A (D) = 1/2 • l (G) • l (H)
Weninger fordert somit, Eigenschaften und deren Bezug zu einer Sache deutlich und getrennt von einander zu kennzeichnen und kritisiert, dass häufig (auch in Normverzeichnissen) neben der Länge noch folgende Namen und Symbole aufgelistet werden: "
b,
Breite", "h, Höhe, Tiefe", "H, Höhe über dem Meeresspiegel, Höhe über Normal-Null", "d, Schichtdicke", "r, Halbmesser, Radius", "d, Durchmesser", "l, Wellenlänge".
Das Motiv hierfür scheint zu sein, die mathematische Schreibweise möglichst kurz zu halten. Nach Weninger ist dies zwar unproblematisch für den Praktiker, aber problematisch für den Lernenden. Es kann sich leicht der Eindruck verfestigen, daß es sich bei diesen verschiedenen Symbolen um verschiedene Größen handelt, und dass die Länge als einzige relevante Größe aus dem Blick gerät.
Es folgen noch Aussagen über Skalare, warum sie so heißen, wie man sie messen kann und warum man nicht sagen soll: eine skalare Größe hat eine bestimmte Größe, sonden besser: eine skalare Größe hat ein bestimmtes Ausmaß.
Lesen Sie selbst Abschnitt 5