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Allgemeine Größen und spezielle Größen
Sachgebunden angegebene Größen und einheitengebunden angegebene Größen.
Einzelsachgrößen und Sachklassengrößen.
Angabegleichungen, Bestimmungsgleichungen und Gesetzesgleichungen.
Die Bedeutung begriffsgemäßer Indizierung

Weninger kritisiert in diesem Abschnitt die übliche Unterscheidung zwischen «Allgemeinen Größen» und «speziellen Größen». Das Symbol l steht üblicherweise in einer Gleichung wie „l = 3 m" für die allgemeine Größe „Länge". Gleichzeitig kennzeichnet man den Ausdruck „3 m" in dieser Gleichung als spezielle Größe.

Für Weninger ist so eine Gleichung, wie „l = 3 m" nicht akzeptabel, da hier etwas Ungleiches, eine allgemeine und eine spezielle Größe, einander gleichgesetzt werden. Für ihn gibt es nur sachgebundene Größen, zu kennzeichnen durch einen Index, (z.B. l1 oder einheitengebundene Größen (z.B. 3 m).
Darüber hinaus akzeptiert er die Unterscheidung zwischen einer Größe, die an eine bestimmte Sache, z.B. Grundlinie 1 (G1) gebunden ist und eine Größe, die sich auf eine Sachklasse, zum Beispiel auf die Sachklasse „Grundlinien" bezieht und dann als „G" zu kennzeichnen ist. Diese Größe könnte man als „allgemeine Größe" bezeichnen, aber dann weiß man, was gemeint ist, im Gegensatz zu der Kennzeichnung des Symbols „l" als allgemeine Größe.

Lesen Sie selbst:
Abschnitt 7

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